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Dokumente – standesamtlich heiraten

Die Hochzeit ist eines der wichtigsten Ereignisse im Leben eines Menschen. In Deutschland muss standesamtlich heiraten, wer eine Ehe rechtsgültig schließen möchte.

Zur Eheschließung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Hochzeit muss nicht zwangsläufig auf dem Standesamt in Ihrem Wohnort geschehen. In vielen Städten gibt es verschiedene besondere Orte, an denen der Standesbeamte die Trauung vollziehen kann.

Voraussetzungen zur Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung muss beim Standesamt eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes der Partner erfolgen. Die Anmeldung zur Eheschließung ist 6 Monate gültig. Daher ist die Anmeldung frühestens 6 Monate (auf den Tag genau) vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich. Manche Standesämter bieten allerdings die Terminreservierung bis zu einem Jahr im Voraus an.
Wir haben einen Überblick über die nötigen Dokumente zusammengestellt. Bitte erkundigen Sie sich aber trotzdem noch einmal bei ihrem zuständigen Standesamt in Ihrem Wohnort, da es von Standesamt zu Standesamt Abweichungen geben kann.

Anmeldung

Zur Anmeldung der Eheschließung auf dem Standesamt benötigen Sie als ledige Deutsche:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung des Einwohneramtes der Hauptwohnung (diese sollte bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als zwei bis vier Wochen sein – abhängig vom Standesamt)
  • aktuell beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. Diese Urkunde erhalten in Deutschland geborene Bürger beim Standesamt des Geburtsortes.
    Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde sind nicht ausreichend.
  • wenn eine Namensänderung erfolgt ist, der urkundliche Nachweis
  • bei gemeinsamen vorehelichen Kindern, die Geburts- oder Abstammungsurkunde der Kinder und die Vaterschaftsanerkennungen und evtl. den Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht

 

Geschiedene oder verwitwete Deutsche benötigen zur Eheschließung auf dem Standesamt zusätzlich zu vorgenannten Unterlagen:

  • Heiratsurkunde der Vorehe (erhältlich beim Standesamt des letzten Eheschließungsortes)
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil der Vorehe
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde für minderjährige Kinder, für welche das alleinige Sorgerecht besteht
  • bei Verwitweten die Eheurkunde und Sterbeurkunde

 

Bei Eheschließungen mit Auslandsberührung ist vorab unbedingt eine persönliche Vorsprache auf dem Standesamt notwendig. Ihr zuständiges Standesamt in Sachsen finden Sie in unserem Standesamtsverzeichnis.

Trauzeugen

Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, wenn man standesamtlich heiraten möchte – können aber bei der Anmeldung beim Standesamt benannt werden.

 

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